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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung vom 14. Mai 2020

Link zum RechtstextBundeskompensationsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung findet Anwendung, soweit die Vorschriften des Dritten Kapitels des Bundesnaturschutzgesetzes ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt werden.
Sie bestimmt insbesondere das Nähere
- zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nach § 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG
- zu Inhalt, Art und Umfang des von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG,
- zur Erhöhung der Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG und zum Verfahren ihrer Erhebung.

Die Verordnung gilt auch im Bereich der Küstengewässer sowie nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

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