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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Link zum RechtstextAGTierNebG Niedersachsen

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004, legt die Aufgaben der zuständigen Landesbehörden fest und regelt die Kosten und Entgelte.

 

 

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