Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln (Ausgabe Aprl 1992) |
Link zum Rechtstext | DGUV Regel 109-010 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf ortsfeste und ortsveränderliche Einrichtungen, die zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln verwendet werden und ein Fassungsvermögen von mehr als einem Liter Lösemittel besitzen (Lösemittel-Reinigungseinrichtungen). |