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Die Norm ist zum 30. Juni 2020 außer Kraft getreten.


Link zum Rechtstext

TrinkwasserqualitätsVO

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der (nicht mehr gültigen) Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung und der (ebenfalls nicht mehr gültigen) Richtlinie 79/869/EWG über die Messmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung.

Sie gilt für oberirdische Gewässer und Gewässerteile, die für die Entnahme von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden - mit Ausnahme von Wasserentnahmen zum Zwecke der künstlichen Grundwasseranreicherung.

 

 

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