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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über den baulichen Brandschutz mit Industriebau vom 15. Mai 2020

Link zum Rechtstext

Industriebaurichtlinie

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mindestanforderungen an den Brandschutz von Industriebauten, insbesondere an
- die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile,
- das Brandverhalten der Baustoffe,
- die Größe der Brandabschnitte und der Brandbekämpfungsabschnitte,
- die Rettung von Menschen,
- die Anordnung, die Lage und die Länge der Rettungswege,
- wirksame Löscharbeiten,
einheitlich zu regeln.
Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 14 NBauO; die Sicherheit der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist berücksichtigt.

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