Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 2 Next »

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Beitragssatzung sowie Benutzungsgebührensatzung für Abwasseranlagen

Bezeichnung

Satzung der Stadt Halver über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 6. März 2014 und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Halver in der Fassung der Euro-Anpassungssatzung vom 11. Oktober 2001 sowie Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Halver, die Umlage der Verbandslasten und die Umlage der Kleineinleiterabgabe in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 1. Dezember 2017

Rechtsebene

Halver

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Halver unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen und abflusslosen Abwasserbehältern (Gruben) anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung umfasst und die Stadt zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der städtischen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen) stellt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt, zum Ersatz ihres durchschnittlichen Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gesamten öffentlichen Abwasseranlagen einen Anschlussbeitrag zu erheben. Sie legt unter anderem den Beitragsmaßstab und den Beitragssatz fest. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen berechtigt die Stadt, zur Finanzierung der gemeindlichen Abwasseranlage Abwassergebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Grundlagen der Gebührenberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.halver.de/2014/rathaus_politik/ortsrecht/7.1-_mit_Anlage_2.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.halver.de/2014/rathaus_politik/_ortsrecht/7.2.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlagen

URL-Adresse

http://www.halver.de/2014/rathaus_politik/_ortsrecht/7.3.pdf

  • No labels