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Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gladbeck in der Fassung vom 4. April 2002

Rechtsebene

Gladbeck

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gladbeck zur unschädlichen Ableitung der in ihremGebiet anfallenden und ihrem Gebiet zugeleiteten Abwässer eine öffentliche Abwasseranlage erstellt, betreibt und unterhält. Sie regelt unter anderem zudem den Anschluss- und Benutzungszwang der Anschlussberechtigten.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gladbeck

URL-Adresse

http://eservice2.gkd-re.de/bsointer140/DokumentServlet?dokumentenname=140l0748.pdf

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