Bezeichnung | Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Gladbeck in der Fassung vom 4. April 2002 |
Rechtsebene | Gladbeck |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gladbeck zur unschädlichen Ableitung der in ihremGebiet anfallenden und ihrem Gebiet zugeleiteten Abwässer eine öffentliche Abwasseranlage erstellt, betreibt und unterhält. Sie regelt unter anderem zudem den Anschluss- und Benutzungszwang der Anschlussberechtigten. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Gladbeck |
URL-Adresse | http://eservice2.gkd-re.de/bsointer140/DokumentServlet?dokumentenname=140l0748.pdf |
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