zum Rechtstext | Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen einschließlich der vom Träger der Planung oder Maßnahme eingeführten Standort- und Trassenalternativen und dabei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (Raumverträglichkeitsprüfung) prüft. |