Link zum Rechtstext | Geruchsimmissions-Richtlinie |
Bezeichnung | Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Schleswig-Holstein vom 4. September 2009 |
Kerninhalte | Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden. |
Tags | GerImmissions-Richtlinie SH; GeruchsImm-Richtlinie SH; GerImmissions-RL SH; GeruchsImm-RL SH; GEIM-Richtlinie SH; GEIM-RL SH |