Generell | Arbeitsplatz | Veranstaltungen und Restaurants | Personalverkehr | Alten- und Pflegeheime |
wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
| 3G-Regelung:
| 2G-Regelung:
So kann der Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) beschränkt werden. Dies gilt für den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Die Intensität der Umsetzung soll das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Die Einhaltung der Zugangsregelungen soll konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden. 2G plus-Regelung:
Auch bei geimpften und genesenen Personen können zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Trotz 2G kann dann ein negatives Testergebnis verlangt werden (2G plus). Davon betroffen können vor allem Orte sein, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, zum Beispiel in Diskotheken, Clubs und Bars. Um eine Teilhabe zu ermöglichen sind für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, Ausnahmen von 2G und 2Gplus möglich.
| 3G-Regelung:
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Corona-Regeln in den Bundesländern
Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses vom 18.11.21 sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig.
Nähere Informationen darüber, wie der Beschluss durch die Länder im Einzelnen umgesetzt wird und ob Verschärfungen der bundesweiten Regelungen in den einzelnen Bundesländern beschlossen worden sind, finden Sie auf den offiziellen Seiten der einzelnen Bundesländer.
Corona-Informationen auf Länderebene:
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