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Link zum Rechtstext

Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates

NormhistorieABl. EU
Zusätzliche Informationen

Nationale Zulassungen für Notfallsituationen

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in kommerzieller Form sowie über ihr Inverkehrbringen, ihre Verwendung und ihre Kontrolle innerhalb der Gemeinschaft.

Diese Verordnung enthält Bestimmungen sowohl über die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind oder aus denen diese bestehen, als auch über Zusatzstoffe und Beistoffe.

Ziel dieser Verordnung ist die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt und das bessere Funktionieren des Binnenmarkts durch die Harmonisierung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion.

Die Bestimmungen dieser Verordnung beruhen auf dem Vorsorgeprinzip, mit dem sichergestellt werden soll, dass in Verkehr gebrachte Wirkstoffe oder Produkte die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, wenn wissenschaftliche Ungewissheit besteht, ob die in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassenden Pflanzenschutzmittel Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt bergen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Dezember 2021
Review vom 01. September 2021
Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 11. März 2021
Review vom 04. März 2021
Review vom 01. März 2021
Review vom 01. Dezember 2020 - Durchführungsverordnung (EU) 2020/1740
Review vom 01. Dezember 2020 - Siehe aktuelle Quartalsübersicht
Review vom 01. September 2020
Review vom 02. August 2020
Review vom 01. August 2020

Review

In der nachfolgenden Tabelle listen wir die Änderungen der (nicht-)genehmigten Wirkstoffe ab dem 1. Quartal 2022 auf. Eine Übersicht der bisherigen Änderungen finden Sie hier.

WirkstoffCAS-Nr.Inkrafttreten/GültigkeitBemerkungQuelle
Flumioxazin103361-09-701.03.2022Erneuerung der GenehmigungDVO (EU) 2022/43
Purpureocillium lilacinum Stamm 251
01.03.2022Erneuerung der GenehmigungDVO (EU) 2022/19
Purpureocillium lilacinum Stamm PL11
25.01.2022Genehmigung als Wirkstoff mit geringem RisikoDVO (EU) 2022/4
Indoxacarb
19.12.2021Nichterneuerung der GenehmigungDVO (EU) 2021/2081 
Benfluralin, Dimoxystrobin, Fluazinam, Flutolanil, Mecoprop-P, Mepiquat, Metiram, Oxamyl und Pyraclostrobin
16.12.2021Verlängerung der Laufzeit der GenehmigungDVO (EU) 2021/2068

Handlungsempfehlung

Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die die gelisteten Wirkstoffe enthalten, sollten sowohl die Verbote als auch die Bedingungen für eine sichere Verwendung, die von den Herstellern und Importeuren zu kommunizieren sind, einhalten.








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