Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 396/2005 |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, insbesondere der Notwendigkeit, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, harmonisierte Gemeinschaftsvorschriften betreffend Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgelegt. Sie gilt für die von Anhang I abgedeckten Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs oder Teile davon, die als frisches, verarbeitetes und/oder zusammengesetztes Lebensmittel oder Futtermittel verwendet werden sollen, in oder auf denen sich Pestizidrückstände befinden können – sofern sie nicht nachweislich
bestimmt sind. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Dezember 2021 |
Review
In der nachfolgenden Tabelle listen wir neu definierte Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Lebens-/Futtermitteln ab dem 1. Quartal 2022 auf.
Eine Übersicht der bisherigen Änderungen (bis 4. Quartal 2021) finden Sie hier.
Bezeichnung | Bemerkung | Inkrafttreten/Gültigkeit | Quelle |
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Dazomet, Hexythiazox, Metam und Methylisothiocyanat in oder auf bestimmten Erzeugnissen | Änderung der Anhänge II und III | 09.08.2022 | VO (EU) 2022/78 |
Acequinocyl, Bacillus subtilis Stamm IAB/BS03, Emamectin, Flutolanil und Imazamox in oder auf bestimmten Erzeugnissen | Änderung der Anhänge II, III und IV | 03.01.2022 | VO (EU) 2021/2202 |
Handlungsempfehlung
Halten Sie die Werte ein.