Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 7 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2020/1) vom 8. Dezember 2021

Link zum Rechtstext

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift enthält Technische Baubestimmungen, die zur Erfüllung der Anforderungen der Hessischen Bauordnung an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind.

Sie ist in vier Teile gegliedert:

  • Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind"
  • Teil B „Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind"
  • Teil C „Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten"
  • Teil D „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen"
Links zur RechtsänderungReview vom 13. April 2021 

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Ausgabe 2017/1) vom 13. Juni 2018

Link zum Rechtstext

Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift enthält Technische Baubestimmungen, die zur Erfüllung der Anforderungen der Hessischen Bauordnung an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind.

Sie ist in vier Teile gegliedert:

  • Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind"
  • Teil B „Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind"
  • Teil C „Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten"
  • Teil D „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen"
Links zur RechtsänderungReview vom 13. April 2021 
  • No labels