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Link zum Rechtstext

Gefahrenverhütungsschauverordnung Hessen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau vom 17. Dezember 2019

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt für Hessen neben den Objekten der Gefahrenverhütungsschau (Anlage) insbesondere die Zuständigkeiten und die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (regelmäßiger Prüfungszeitraum alle fünf Jahre).

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