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Kurzbezeichnung

Abwasserbeseitigungs- und Abwasserabgabensatzung AöR Entsorgung Bad Pyrmont

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung vom 10. Juli 2015 und Abwasserabgabensatzung vom 28. Oktober 2019

Rechtsebene

Bad Pyrmont

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Entsorgung Bad Pyrmont (Anstalt des öffentlichen Rechts) zur Beseitigung des in der Stadt Bad Pyrmont anfallenden Abwassers unter anderem je eine selbstständige öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht, Benutzungsbedingungen und Grundstücksentwässerungsanlagen.

Die Abwasserabgabensatzung berechtigt die Entsorgung Bad Pyrmont, sowohl Beiträge zur Deckung des Aufwands für die öffentlichen Anlagen zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung (Abwasserbeiträge) als auch Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung und zentralen Niederschlagswasserbeseitigung (Abwassergebühren) zu erheben. Sie regelt unter anderem neben den Beitragsmaßstäben und -sätzen der Abwasserbeiträge die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze der Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

https://www.stadt-badpyrmont.de/service/ortsrecht/abwasser-dokumente/02-abwasserbeseitigungssatzung?cid=4oy

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserabgabensatzung

URL-Adresse

https://www.stadt-badpyrmont.de/service/ortsrecht/abwasser-dokumente/03-abwasserabgabensatzung?cid=4ss

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