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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahrenvon Sicherheitsüberprüfungen der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Mai 1999 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung). Zweck dieses Gesetzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige oder sicherheitsempfindliche Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu schützen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt. |