Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Fahrzeughebebühnen (Ausgabe Oktober 2019) |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 208-015 |
Kerninhalte | Diese Information kommt zur Anwendung bei Fahrzeughebebühnen. Mit Fahrzeughebebühnen werden Fahrzeuge angehoben, um an deren Seiten oder Unterseite Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Die gebräuchlichsten Bauformen sind Einstempel-Hebebühnen, Zweisäulen- und Viersäulen-Hebebühnen. Die wesentlichen Unfallgefahren bei Fahrzeughebebühnen sind das Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs, das unbeabsichtigte Absinken der Lastaufnahmemittel sowie das Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne und dem Fußboden. Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Fahrzeughebebühnen ist die Einhaltung der Beschaffenheitsbestimmungen der Maschinenverordnung in Verbindung mit der DIN EN 1493 „Fahrzeughebebühnen“. Neben der Einhaltung von Beschaffenheitsanforderungen ist ein sicherer Umgang mit Fahrzeughebebühnen erforderlich. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen betrieblichen Regeln hierzu festzulegen. Die DGUV Information 208-015 „Fahrzeughebebühnen“ enthält u.a. Hinweise zu Bedienung sowie zur Wartung und Pflege von Fahrzeughebebühnen und unterstützt den Unternehmer bei der Unterweisung von Beschäftigten, die Hebebühnen bedienen. |
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