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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Teil 2: Herstellung von Frischbeton (Ausgabe März 2020)

Link zum RechtstextBranche Betonindustrie

Kerninhalte

Diese DGUV Regel ist der zweite Teil der Branchenregel-Reihe der DGUV für die Betonindustrie (erster Teil: Herstellung von Betonfertigteilen).

Die DGUV Regel stellt rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen sowie dazu passenden Schutzmaßnahmen für Hersteller von Frischbeton dar.
Umfasst sind unter anderem Lagerung und Umgang mit Ausgangs- und Hilfsstoffen, Betreiben von Frischbetonmischanlagen, Instandhaltungsarbeiten, Betrieb von Fahrmischern auf dem Betriebsgelände sowie innerbetrieblicher Verkehr.

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