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Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Ingolstadt vom 5. September 2005 in der Fassung der Änderung vom 4. August 2016

Rechtsebene

Ingolstadt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Ingolstäder Kommunalbetriebe eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung betreiben. Die Anstalt hat die Aufgabe, die öffentlichen Verkehrsflächen zu reinigen. Im Anschlussgebiet (im Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen) nimmt die Straßenreinigungsanstalt die Verpflichtungen für die Reinigung nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wahr.


Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

https://www.ingolstadt.de/output/download.php?fid=465.1304.1.PDF

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