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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung und Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Ludwigsburg vom 06. Dezember 2019

Rechtsebene

Landkreis Ludwigsburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rahmen der Überlassungspflicht die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Die Satzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang, das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Abfällen sowie die Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/user_upload/seiteninhalte/info-und-a-b-z-formulare/abfall/Satzung_2020_01.pdf

Rechtsnorm-Links
BezeichnungGebühren für Selbstanlieferung auf die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises
URL-Adressehttps://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/umwelt-technik/abfall-tonnen-und-gebuehren/gebuehren-fuer-die-selbstanlieferung/
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