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Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt vom 20. Mai 2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11. Dezember 2019

Rechtsebene

Landkreis Rastatt 

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt.

Sie regelt unter anderem Anschluss und Benutzung der öffentlichen Einrichtung und das Einsammeln, Befördern und sie Entsorgung von Abfällen sowie die Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung 

URL-Adresse

https://www.landkreis-rastatt.de/site/kreis-rastatt/get/documents_E983034565/kreis-rastatt/Objekte/01_Landkreis/Kreisrecht/Abfallwirtschaftssatzung%202020.pdf
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