Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung vom 14. Mai 2020 |
Link zum Rechtstext | Bundeskompensationsverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung findet Anwendung, soweit die Vorschriften des Dritten Kapitels des Bundesnaturschutzgesetzes ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt werden. Die Verordnung gilt auch im Bereich der Küstengewässer sowie nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. |
General
Content
Integrations