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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kamera-Monitor-Systeme zur Überwachung fahrerkabinengesteuerter Hubladebühnen für Güter (Ausgabe September 2019)

Link zum RechtstextDGUV Information 208-056

Kerninhalte

Die Bedienperson einer Hubladebühne ist verantwortlich für ihren Betrieb und somit auch für die Sicherheit von Personen im Ladebereich. Unter Zuhilfenahme von Kamera-Monitor-Systemen (KMS) kann die Bedienung auch an Steuerständen erfolgen, von denen aus keine direkte Sicht auf den Gefahrenbereich gegeben ist.

Diese DGUV Information betrachtet den Einsatz von Kamera-Monitor-Systemen für eine Hubladebühnenbedienung bei Nutzfahrzeugen und definiert die technisch-funktionalen Anforderungen, die ein KMS aus Sicht der DGUV zu erfüllen hat. Diese Anforderungen können als mögliche Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung eines KMS durch eine DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle dienen.

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