Bezeichnung | Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage vom 21. Dezember 2016 |
Rechtsebene | Leverkusen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet der Stadt Leverkusen anfallenden Abwassers umfasst und zum Zweck sowohl der Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Leverkusen als auch der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen) stellt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. |
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Bezeichnung | Amtsblatt der Stadt Leverkusen |
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