Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- + Abfallgebührensatzung Landkreis Bautzen |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Bautzen und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Bautzen, beide vom 24. Juni 2010 |
Rechtsebene | Radeberg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt für den Landkreis Bautzen, dem die Große Kreisstadt Radeberg angehört, dass die Abfallentsorgung vor allem das Einsammeln und Befördern von Abfällen, die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung umfasst. Sie legt fest, dass der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben eine öffentliche Einrichtung betreibt und Mitglied des Regionalen Abfallverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (RAVON) ist, der für die Betreibung von Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Verwertung und Beseitigung der Abfälle zuständig ist. Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Abfallentsorgung (insbesondere Verwertung und Beseitigung) Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | http://www.landkreis-bautzen.de/download/kreisrecht/AWI_01_Abfallwirtschaftssatzung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse | http://www.landkreis-bautzen.de/download/kreisrecht/AWI_02_Abfallgebuehrensatzung.pdf |
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