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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Benutzungsgebührensatzung Wasser- und Abwasserzweckverband Pritzwalk

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des „Wasser- und Abwasserzweckverbandes Pritzwalk" vom 14. Dezember 2000 und Satzung über die Erhebung von Benutzungs- und Grundgebühren für die Entwässerung im Verbandsgebiet des Wasser- und AbwasserzweckverbandesPritzwalk vom 14. Dezember 2000 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2016

Rechtsebene

Pritzwalk

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung legt fest, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Pritzwalk, dem sich die Stadt Pritzwalk angeschlossen hat, zur Schmutzwasserbeseitigung zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtungen betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungspflicht, Grundstücks- und Hausanschluss sowie Einleitungsbedingungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Wasser- und Abwasserzweckverband, sowohl Benutzungsgebühren für die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage als auch Grundgebühren zur Abdeckung der festen Kosten der für die Benutzung vorgehaltenen Leistungen für die Grundstücke, die an eine öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind oder in diese entwässern, zu erheben. Sie regelt neben der Grundgebühr unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.waz-pritzwalk.de/downloads/Satzungen/Entwaesserungssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Benutzungsgebührensatzung Schmutzwasser

URL-Adresse

http://www.waz-pritzwalk.de/downloads/Satzungen/Benutzungsgebuehrensatzung-Schmutzwasser.pdf

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