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Link zum Rechtstext

Versammlungsstättenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten- Mecklenburg-Vorpommern - vom 2. Januar 2018

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
-> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
-> Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
-> Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Sie gelten nicht für
-> Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
-> Unterrichtsräume in allgemein bildenden und beruflichen Schulen
-> Ausstellungsräume in Museen,
-> Fliegende Bauten.

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