Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
Version 1
Current »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten- Mecklenburg-Vorpommern - vom 2. Januar 2018 |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von -> Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben; -> Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht; -> Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen. Sie gelten nicht für -> Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, -> Unterrichtsräume in allgemein bildenden und beruflichen Schulen -> Ausstellungsräume in Museen, -> Fliegende Bauten. |