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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 21. November 1989

Rechtsebene

Herrenberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung verpflichtet die Straßenanlieger, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen, die Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht sind (§ 3), zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei städtischen Wohnheimen ist die Stadt nach dem Straßengesetz reinigungs-, räum- und streupflichtig. Sie regelt insbesondere den Umfang der Reinigungspflicht und die Reinigungszeiten, den Umfang des Schneeräumens, die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte sowie die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Streupflichtsatzung

URL-Adresse

https://herrenberg.de/fileadmin/Internet/User/PolitikUndVerwaltung/Stadtrecht/659_049.pdf

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