Bezeichnung | Satzung der Stadt Karlsruhe über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1996 |
Rechtsebene | Karlsruhe |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Satzung der Stadt Karlsruhe legt folgende Rangfolge der Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung fest:1. Vermeidung2. Vorbereitung zur Wiederverwertung3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung, keine Ersatzbrennstoff-Herstellung)4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung5. Beseitigung Sie bestimmt zudem, dass die Stadt die Abfallerzeuger und Abfallbesitzer mit dem Ziel informiert und berät, eine möglichst weitgehende Abfallvermeidung und -verwertung zu erreichen. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Stadt Karlsruhe |
URL-Adresse |
General
Content
Integrations