Skip to end of metadata
Go to start of metadata
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige vom 21. Oktober 2013 |
Kerninhalte | Diese Prüfgrundsätze entsprechen den Muster-Prüfgrundsätzen der ARGEBAU. Sie sind bei der Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen durch anerkannte Prüfsachverständige zu berücksichtigen. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik festzustellen. Bei den Prüfungen sind alle Anlagenteile zu prüfen. Stichprobenprüfungen sind nur zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten nach Abschnitt 5. dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist. |