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Bezeichnung

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gifhorn vom 9. Dezember 2019

Rechtsebene

Stadt Gifhorn

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Gifhorn die ihr obliegende Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung betreibt, soweit die Straßenreinigungspflicht nicht durch diese Satzung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen wird.

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind in der "Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Gifhorn" geregelt.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Gifhorn

URL-Adresse

https://www.stadt-gifhorn.de/sv_gifhorn/B%C3%BCrgerorientiert/Ortsrecht%20Satzungen/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung%20vom%2001.01.2020.pdf
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