Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesverordnung über Prüfsachverständige für Standsicherheit vom 24. September 2007 |
Link zum Rechtstext | PrüfSStBauVO RP |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass Prüfsachverständige/r für Standsicherheit ist, wer in einer Liste eingetragen ist, die von dem bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gebildeten Fachausschuss für Prüfsachverständige für Standsicherheit (Fachausschuss) zu führen ist. |
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