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Kurzbezeichnung | Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 28. Juli 2006 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Verbandsgemeinde Simmern in Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung betreibt. Sie regelt ferner, dass die Verbandsgemeinde - einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und die Erweiterung,
- laufende Entgelte zur Deckung der laufenden Kosten einschließlich der investitionsabhängigen Kosten in Form von wiederkehrenden Beiträgen,
- Gebühren für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm und
- Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse,
- Aufwendungsersatz für Abwasseruntersuchungen,
- Gebühren für die Bearbeitung eines Antrags auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser sowie die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage und
- laufende Entgelte zur Abwälzung der Abwasserabgabeerhebt.
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Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Verbandsgemeinde Simmern |
URL-Adresse | http://www.simmern.de/media/9e713c3c-12bd-4635-aac9-803b49292ace/Rw6W4w/03%20Rathaus/VG-Werke/Satzungen/Download/entgeltsatzung-abwasserbeseitigung-2006.pdf |