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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Statistikregistergesetz |
Kerninhalte | Das Gesetz regelt die Erstellung von Unternehmensregistern für statistische Zwecke. Sie dienen als Hilfsmittel für die Vorbereitung und Koordinierung von Erhebungen, als Informationsquelle für die statistische Analyse der Unternehmenspopulation und ihrer Demografie, für die Verwendung administrativer Daten und für die Identifizierung und den Aufbau statistischer Einheiten. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 15. Juli 2021 Review vom 04. März 2021 |