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Bezeichnung

Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 16. April 2010

Rechtsebene

Mühlhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung bestimmt, dass der Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis durch seinen Eigenbetrieb, den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis die Abfallentsorgung in seinem Entsorgungsgebiet als öffentliche Einrichtung betreibt.

Die Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie die Durchführung der Abfallentsorgung.

Den Landkreis Unstrut-Hainich-Kreis gehört unter anderem die Stadt Mühlhausen an.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Mühlhausen

URL-Adresse

https://cdn.website-editor.net/fdabc4f132704f85bc8b0d904f51bf9f/files/uploaded/abfallsatzung_ab_01.06.2021.pdf

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