Link zum Rechtstext | Verbrennungsmotoren (neu) |
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Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Motoren der Klassen NRE, NRG, NRSh, NRS, IWP, IWA, RLL, RLR, SMB und ATS, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind oder eingebaut werden sollen. Sie legt für diese Motoren
Zudem legt sie bestimmte Pflichten in Bezug auf nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, in die die vorgenannten Motoren eingebaut werden oder eingebaut worden sind, fest, die die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel aus solchen Motoren betreffen. Darüber hinaus legt sie Anforderungen an die Marktüberwachung von nicht normkonformen Motoren, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind oder eingebaut werden sollen und die der EU-Typgenehmigung unterliegen, fest. |