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Link zum Rechtstext

Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt unter anderem die Pflichten sowohl der Betreiber von Häfen, gewerbsmäßig betriebenen, befestigten Umschlagstellen und von Stammliegeplätzen für Fahrgastschiffe als auch der Schiffsführer und Schiffsbetreiber bezüglich der Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt.

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