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Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Landshut 20. März 2006

KurzbezeichnungAbfallwirtschaftssatzung

Rechtsebene

Ergolding

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Landshut, dem auch die Stadt Ergolding angehört, die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle durch eine öffentliche Einrichtung entsorgt. 

Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Überlassungsrecht sowie den Anschluss- und Überlassungszwang.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.ergolding.de/Abfallwirtschaftssatzung-des-Landkreises-Landshut.o311.html

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