Link zum Rechtstext | Energiewirtschaftskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass die Bundesnetzagentur für kostenpflichtige Amtshandlungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebühren und Auslagen erhebt, deren Höhe sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage richtet. |