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Link zum Rechtstext

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung einschließlich der Beförderung von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (innergemeinschaftliche Beförderung) gefährlicher Güter 

  • auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr), 
  • auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und 
  • auf allen schiffbaren Binnengewässern (Binnenschifffahrt)

in Deutschland, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Sie regelt nicht die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen.

Tags

GefahrGVSEB; GefahrGutVSEB; GGutVSEB; GefGVSEB; GefGutVSEB; GefahrGVSEB; GefahrGVOSEB; GefahrGutVOSEB; GGutVOSEB; GefGVOSEB; GefGutVOSEB; GefahrGVOSEB

 

 

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