Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung vom 12. Juli 2017 |
Link zum Rechtstext | Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt neben den Grundsätzen der Aufzeichnungspflicht insbesondere Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen. Sie enthält zudem Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften. |