Link zum Rechtstext | Flugfunkverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass es zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung bedarf. Sie regelt unter anderem die Arten der Flugfunkzeugnisse und die Voraussetzungen für deren Erwerb. |