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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt folgende Ausbildungen der industriellen Elektroberufe: -> Elektroniker/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme -> Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik -> Elektroniker/Elektronikerin für Automatisierungstechnik -> Elektroniker/Elektronikerin für Geräte und Systeme -> Elektroniker/Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik Sie bestimmt unter anderem die Ausbildungsdauer, legt die Struktur der Berufsausbildung fest und enthält Vorschriften zu den Prüfungen. |