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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | SeeschifffahrtsstraßenO |
Kerninhalte | Die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) ist Bestandteil des deutschen Seeverkehrs- bzw. Schifffahrtsrechts. In dieser Verordnung wird Folgendes behandelt: - Allgemeine Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Grundregeln)
- Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Positionslaternen, Schallsignale, Regelungen für Kleinfahrzeuge)
- Schallsignale der Fahrzeuge (aufgehoben)
- Fahrregeln (Rechtsfahrgebot, Überholen, Begegnen, Fahrgeschwindigkeit, Fahrbeschränkungen und Fahrverbote)
- Ruhender Verkehr (Ankern, Anlegen und Festmachen, Vorbeifahren, Gefahrgut)
- Sonstige Vorschriften (Verhalten bei Schiffsunfällen, Fischerei, Fahrgastschiffe und Fähren)
- Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
- Aufgaben der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- Bußgeld und Schlussvorschriften
In den Anlagen befinden sich Schifffahrtszeichen (siehe Bildtafel der Seeschifffahrtszeichen in Deutschland) (Anlage I); Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Anlage II); Karte zum Geltungsbereich der SeeSchStrO (Anlage III). |