Link zum Rechtstext | GS-Spezifikation PAK |
Bezeichnung | Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der Zuerkennung des GS-Zeichens – Spezifikation gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG – Stand: 4. August 2014 |
Kerninhalte | Die GS-Spezifikation zur Prüfung und Bewertung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der GS-Zeichen-Zuerkennung stellt die Anforderungen für die Prüfung des Baumusters auf PAK im Rahmen der GS-Zeichen-Zuerkennung. Sie beschreibt das Verfahren der Prüfung durch die GS-Stelle und die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung, der Kategorisierung, Prüfung und Bewertung sowie die einzuhaltenden PAK-Höchstgehalte für Materialien von relevanten Kontakt-/Griff- und Betätigungsflächen. |