Ersetzt durch MSC.1/Rundschreiben 1497 (CTU-Code) zum 15. Juli 2015.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinien für das Packen von Ladung außer Schüttgut in oder auf Beförderungseinheiten (CTUs) bei Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande vom 17. Februar 1999 |
Link zum Rechtstext | CTU-Packrichtlinien |
Kerninhalte | Diese (nicht allumfassenden) Richtlinien sind unentbehrlich für die für das Packen und Sichern von Ladung Verantwortlichen sowie für die Personen, deren Aufgabe es ist, diejenigen auszubilden, die CTUs zu packen haben. |