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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vom 21. Dezember 2000

Link zum RechtstextTeilzeit- und Befristungsgesetz

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

Es besteht zwar keine gesetzliche Aushangpflicht, aber es wird empfohlen, das Gesetz auszuhängen.

 

 

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