Seit 19. Mai 2015 außer Kraft.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an den Antrag auf Zulassung, Verlängerung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln vom 21. Dezember 1989 |
Link zum Rechtstext | AMZulRegAV |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert, dass Anträge auf Zulassung, auf Zulassungsverlängerung und auf Registrierung eines Arzneimittels auf Antragsformularen zu stellen sind, die von der zuständigen Bundesoberbehörde herausgegeben und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. |