Link zum Rechtstext | Außensteuergesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen vom 8. September 1972 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Sicherstellung, dass bei einer Verlagerung von Einkommen oder Vermögen ins Ausland zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt. Es will vermeiden, dass natürliche und juristische Personen unangemessene Steuervorteile erlangen, indem sie ihre Einkünfte in Länder mit niedrigeren Steuern verlagern oder sich der Besteuerung in Deutschland ganz entziehen. Es regelt in fünf Teilen:
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