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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung vom 13. Juni 2018

Link zum Rechtstext

Berliner Datenschutzgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz trifft sowohl ergänzende als auch abweichende Regelungen zur Durchführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) sowie Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen.

Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden und sonstige öffentliche Stellen (insbesondere nichtrechtsfähige Anstalten, Krankenhausbetriebe, Eigenbetriebe und Gerichte) des Landes Berlin und der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (öffentliche Stellen).

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